Alle Einnahmen, die Du bei Shirtlabor verdienst, sind gegenüber den Finanzbehörden als Einkünfte anzugeben! Bei weiteren Fragen kläre diese bitte mit Deinem Steuerberater, in welcher Form diese Anzeige zu erfolgen hat.
Grundsätzlich werden unseren Partnern die Provisionen als Nettobetrag ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgezahlt. Es muss keine Umsatzsteuer mehr abgeführt werden.
Registrierte Partner, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, können bei entsprechendem Nachweis ihre Provisionzahlungen inkl. Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen. Dazu ist Shirtlabor unter Angabe der Steuernummer eine formlose Bestätigung des Finanzamtes vorzulegen, woraus die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland hervorgeht. Alternativ können unsere Partner mit gültiger deutscher EU Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) diese durch schriftliche Mitteilung auf Geschäftspapier unserem Service-Team mitteilen.
Gewerbliche Partner mit nicht-deutscher EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben diese bei Shirtlabor zu hinterlegen. Allerdings kann aufgrund von EU-Bestimmungen auch hier nur eine Zahlung exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen, da Grundlage für die Provisionszahlung die Vermittlung eines Umsatzes in Deutschland ist.