Vertragspartner ist die Shirtlabor GmbH, Westfalenstraße 152, 48165 Münster, Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 10320, nachfolgend "Shirtlabor" genannt.
(1) Der Shop-Betreiber stellt Shirtlabor ein oder mehrere Druckmotive zur Verfügung und bindet das Shirtlabor-Shop-Modul in seine Webseite ein. Im Gegenzug erhält der Shopbetreiber eine erfolgsabhängige variable Provision, welche in § 4 näher dargestellt ist und die aus dem Verkauf von Shirtlabor-Produkten über das vom Shop-Betreiber veröffentlichte Shop-Modul erwächst.
(2) Shirtlabor-Produkte sind solche, welche bei Shirtlabor zum Verkauf angeboten werden und gegebenenfalls mit den von Shirtlabor, vom Shop-Betreiber oder vom Endkunden zur Verfügung gestellten Motiven bedruckt werden (Im Folgenden auch Produkte genannt).
(1) Der Shop-Betreiber räumt Shirtlabor das Nutzungsrecht an dem/den Motiven ein, welche er mit dem Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages übermittelt, soweit Shirtlabor das Angebot annimmt. Shirtlabor ist berechtigt, jeweils das übermittelte Druckmotiv zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und/ oder Produkte von Shirtlabor mit dem Motiv des Vertragspartners zu kennzeichnen und solchermaßen gekennzeichnete Produkte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzubieten und zu vertreiben. Der Shop-Betreiber hat dafür Sorge tragen, dass die jeweiligen Kunden bei der Bestellung Shirtlabor die Nutzungsrechte an Motiven, soweit Sie vom Kunden gestellt werden, einräumen. Gleiches gilt für eine Versicherung des Kunden gegenüber dem Shopbetreiber und Shirtlabor, daß der Kunde die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Motiven besitzt.
Für den Fall, dass Shirtlabor wegen fehlender Nutzungsrechte an den Motiven, die vom Shop-Betreiber oder den Kunden des Shop-Betreibers übertragen worden sind, in Anspruch genommen wird, wird der Shop-Betreiber Shirtlabor im Innenverhältnis freistellen.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten von Shirtlabor erfolgt nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses. Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an einem vom Shop-Betreiber zur Verfügung gestellten Druckmotiv verbleiben beim Shop-Betreiber. Shirtlabor ist es nicht gestattet, Motive des Betreibers in eigenen Shops oder in den Shops von Dritten oder über andere Vertriebskanäle zu vertreiben, wenn der Shop-Betreiber dem nicht ausdrücklich zustimmt.
(3) Es ist Shirtlabor gestattet, das Motiv zu Werbezwecken auf der Webseite von Shirtlabor oder für andere Formen der Werbung für Shirtlabor zu verwenden. Shirtlabor gewährleistet in diesen Fällen die Verlinkung des Motivs mit dem Shop des Urhebers.
(1) Für die in den Shop eingestellten Inhalte (insbesondere Druckmotive, Hintergrundbilder, Slogans etc.) ist allein der Shop-Betreiber verantwortlich.
(2) Der Shop-Betreiber versichert, dass er das Motiv, welches er Shirtlabor zur Nutzung überlässt, selbst entworfen hat und/ oder dass er Inhaber der uneingeschränkten Nutzungsrechte ist. Der Shop-Betreiber versichert, hinsichtlich der nach Maßgabe dieses Vertrages von ihm zu Gunsten von Shirtlabor eingeräumten Rechte allein und ausschließlich verfügungsberechtigt zu sein. Er versichert, dass ihm Rechte Dritter, die einer Nutzung des Motivs durch Shirtlabor nach Maßgabe dieses Vertrages entgegenstehen oder entgegenstehen könnten, nicht bekannt sind.
Der Shop-Betreiber versichert, dass sämtliche in seinen Shop eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter eingreift. Er versichert, dass das jeweilige Motiv, das er Shirtlabor zur Nutzung überlässt, auch im Einklang mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen steht.
(3) Shirtlabor behält sich für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Motivs des Shop-Betreibers geltend machen, den Einbehalt der Lizenzgebühren (Provisionen) bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Auseinandersetzung vor.
(4) Der Shop-Betreiber ist verpflichtet, Shirtlabor unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit in den Shop eingestellten Inhalten geltend gemacht werden. Machen Dritte gegen Shirtlabor Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend, so steht es Shirtlabor nach alleinigem Ermessen frei, beanstandete Inhalte aus dem Partner-Shop ganz oder teilweise zu entfernen.
(1) Die Vergütung des Shop-Betreibers für das zur Verfügung stellen von Motiven sowie die Schaltung elektronischer Anzeigen geschieht erfolgsabhängig. Dabei erhält der Shop-Betreiber für jedes Produkt, welches über das von ihm veröffentlichte Shop-Modul verkauft wird, eine Provision. Provisionen fallen nur für solche Verkäufe an, wenn der Kunde über das Shop-Modul des Shop-Betreibers einen Kauf tätigt.
Gewerbliche Shop-Betreiber in Deutschland mit erbrachtem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht erhalten zusätzlich zur Provision auch die darauf anfallende Umsatzsteuer gutgeschrieben. Der Shop-Betreiber hat Shirtlabor eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu übersenden. Für gewerbliche Shop-Betreiber aus dem EU-Ausland gilt die Verlagerung der Umsatzsteuerpflicht für elektronische Dienstleistungen gemäß der sechsten EU-Umsatzsteuerrichtlinie.
Der Produktpreis für den Endkunden setzt sich aus einem Shirtlabor-Grundpreis für Produkt und Druck sowie der Provision des Shop-Betreibers zusammen.
(2) Die Höhe der Provision des Shop-Betreibers ist variabel und kann vom Shop-Betreiber innerhalb seines Shop-Moduls für jedes einzelne zum Verkauf angebotene Produkt, vor dem jeweiligen Verkauf bestimmt werden. Die Grundpreise der Shirtlabor-Produkte werden ausschließlich durch Shirtlabor bestimmt. Änderungen an den Preisen sind jederzeit, vor dem jeweiligen Verkauf von Waren, möglich.
(3) Die Abrechnung und Auszahlung der Provisionen an den Shop-Betreiber erfolgt monatlich nach dem jeweiligen Ende des jeweiligen Kalendermonats. Ein Auszahlungsanspruch entsteht erst ab einer Mindestprovisionshöhe von 10,- € monatlich für Vertragspartner im Inland und 50,- € für Vertragspartner im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 100,- €, kann der Vertragspartner die Auszahlung jederzeit einfordern, jedoch nur einmal je Kalendermonat. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung. Hat ein Shop-Betreiber Provisionsansprüche in einer geringeren Höhe erworben, werden diese erst nach Kündigung aller Nutzungsverträge mit dem Shop-Betreiber und Löschung des Benutzerkontos an den Shop-Betreiber vergütet, und zwar innerhalb von 6 Monaten seit Beendigung des Vertrages. Dies gilt nicht, wenn der Shop-Betreiber innerhalb von 6 Monaten ab Wirksamkeit der Kündigung einen neuen Vertrag mit Shirtlabor über eine Motivnutzung und/oder als Partner abschließt. In diesem Fall beginnt mit dem neu abgeschlossenen Vertrag ein neuer Abrechnungszeitraum.
(4) Der Shop-Betreiber ist dafür verantwortlich, seine aktuelle Bankverbindung bei Shirtlabor zu hinterlegen. Für falsch übermittelte Bankverbindungen haftet der Shop-Betreiber. Der Shop-Betreiber ist ebenfalls dafür verantwortlich Shirtlabor den Nachweis seiner Umsatzsteuerregistrierung zu erbringen. Falls keine Steuernummer angegeben ist, findet die Provisionsüberweisung ohne Mehrwertsteuer statt.
(1) Der Shop-Betreiber kann das von Shirtlabor angebotene Shop-Modul auf seiner Webseite veröffentlichen; eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Veröffentlicht wird mittels eines von Shirtlabor bereitgestellten elektronischen Verweises ("link"), den der Shop-Betreiber auf seiner Internet-Präsenz einbindet und der zum Shop des Shop-Betreibers verweist. Sollte der Shop-Betreiber das Shop-Modul veröffentlichen, so hat er den durch Shirtlabor erzeugten Link unverändert auf seiner Internet-Präsenz einzubinden. Veränderungen, insbesondere solche, die mit dem Shop verbundene elektronische Werbung oder die Publikation der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden betreffen, sind dem Shop-Betreiber nicht gestattet.
Der Shop-Betreiber ist dazu verpflichtet, eine vollständige und korrekte Postanschrift sowie sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben im Impressum seines Shops zu hinterlegen. Versäumt es der Shop-Betreiber, ein vollständiges Impressum anzugeben, sind die Produkte seines Shops für den Endkunden nicht sichtbar und können nicht bestellt werden.
(2) Falschangaben im Impressum führen zu sofortiger Löschung des Shops und zur Zurückbehaltung etwaig vorhandener Provisionsguthaben.
(1) Kunden, die Produkte über das Shop-Modul des Shop-Betreibers erwerben, sind Kunden von Shirtlabor. Zwischen Kunden und Shirtlabor entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von etwaiger Rechtsbeziehung zwischen Shop-Betreiber und dem Kunden, der die Seite des Shop-Betreibers besucht.
(2) Shirtlabor kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern.
(1) Shirtlabor behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen von Kunden nicht anzunehmen, die nicht den von Shirtlabor zu erstellenden Anforderungen entsprechen.
(2) Shirtlabor behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden nicht anzunehmen, die als kreditunwürdig bekannt sind oder keine Ermächtigung zum Bankeinzug erteilen.
(1) Der Vertragspartner haftet gegenüber der Shirtlabor GmbH für alle Schäden, die der Shirtlabor GmbH dadurch entstehen, dass die Nutzung des von dem Shop-Betreiber oder dem Kunden, der über den Shop des Shop-Betreibers bestellt, lizenzierten Motivs, insbesondere die Veröffentlichung und Vervielfältigung, Rechte Dritter verletzt und/oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Im Innenverhältnis stellt der Shop-Betreiber Shirtlabor im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte frei.
(2) Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Shirtlabor dem Shop-Betreiber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haftet Shirtlabor bei einfacher Fahrlässigkeit nur für:
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt, ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftungseinschränkung gilt auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Shirtlabor.
(1) Shirtlabor erfasst die Verkäufe, die über den Online-Shop zu Stande kommen und stellt dem Shop-Betreiber zusammenfassende Statistiken zur Verfügung.
(2) Im Übrigen wird Shirtlabor dem Shop-Partner in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen zusenden, welche Informationen über Artikel- und Leistungsänderung des Shirtlabor-Angebots, Service-Berichte, Tipps und Tricks zu den Shirtlabor-Leistungen sowie weitere Informationen, (auch über Angebote Dritter), mit Bezug auf den Shop eines Partners beinhalten.
(3) Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden von Shirtlabor beachtet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Shop-Partners an Dritte, sofern dieser nicht eingewilligt hat und die Weitergabe gesetzlich nicht zulässig oder erforderlich ist.
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(1) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Shirtlabor wird etwaige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite „www.shirtlabor.de“ veröffentlichen und die Shop-Betreiber per E-Mail informieren. Sofern ein Shop-Betreiber nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin Motive für die Nutzung zur Verfügung stellt, gelten die Änderungen als stillschweigend anerkannt.
(2) Als Schriftform im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Erklärungen per Telefax, Brief und E-Mail. Im Fall einer diesbezüglichen Erklärung gegenüber Shirtlabor via E-Mail ist diese zu richten an: partner@shirtlabor.de.
(3) Klarstellend wird vereinbart, dass durch eine derartige Änderung weder die sonstigen in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten noch für laufende Zeiträume vereinbarte Honorartabellen zum Nachteil des Shop-Betreibers berührt werden.
Sollte der Shop-Betreiber mit einer Änderung nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung der Vereinbarung jederzeit möglich.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier aufgerufen werden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(1) Zwischen Shirtlabor und dem Shop-Betreiber gilt diese Vereinbarung und ergänzend die Vereinbarung über die Nutzung von Motiven. AGB der Vertragspartner oder anderen Nutzungsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
Fassung 01/2017
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Soweit Sie ein Kundenkonto erstellt haben, können Sie Ihre Kundendaten jederzeit unter Mein Labor einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet.