(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shirtlabor GmbH regeln die Überlassung und Nutzung von Motiven, die der Inhaber der Nutzungsrechte an dem Motiv (nachfolgend "Vertragspartner" genannt) für das Motive-Netzwerk (Marktplatz) der Shirtlabor GmbH zur Verfügung stellt.
Der Begriff "Motiv" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst alle bildlich darstellbaren Motive, für die der Vertragspartner über die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Darunter fallen auch ggf. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Markenämtern eingetragene Bildmarken, soweit der Vertragspartner als Markeninhaber und/oder ausschließlicher Lizenznehmer des Markeninhabers berechtigt ist (siehe zur Rechtsinhaberschaft Ziffer 5.1). Reine Textentwürfe, d. h. Wortmarken im Sinne des Markengesetzes, stellen kein Motiv dar und können nicht auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand einer Nutzung durch die Shirtlabor GmbH sein.
(2) Eine Vereinbarung zwischen der Shirtlabor GmbH und dem Vertragspartner über die Nutzung eines Motivs kommt wie folgt zu Stande: Der Vertragspartner übermittelt im Rahmen der Online-Registrierung auf der Seite von Shirtlabor das Angebot zum Abschluss einer Motiv-Nutzungsvereinbarung bezüglich eines Motivs nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragspartner hat danach die Möglichkeit, über sein Benutzerkonto Motive an den Marktplatz zu senden. Die Nutzungsvereinbarung wird wirksam, wenn die Shirtlabor GmbH nach Prüfung des jeweiligen Angebotes gegenüber dem Vertragspartner per E-Mail die Annahme durch Freischaltung der Motive für den Marktplatz erklärt. Die Nutzungsvereinbarung wird wirksam, wenn Shirtlabor nach Prüfung des jeweiligen Angebots die Freischaltung der Motive für den Marktplatz per E-Mail erklärt.
(1) Der Vertragspartner räumt der Shirtlabor GmbH jeweils das Recht ein, das mit einem Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung gemäß Ziffer 1.2 übermittelte Motiv zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und/oder Produkte der Shirtlabor GmbH mit dem Motiv des Vertragspartners zu kennzeichnen und solchermaßen gekennzeichnete Produkte (nachfolgend: "Vertragsprodukte" genannt) zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzubieten und zu vertreiben.
Die Shirtlabor GmbH ist weiter berechtigt, das Motiv und dessen Bezeichnungen auf Verpackungsmaterial und in der Werbung zu benutzen und es aktiv zu bewerben. Lizensierte Motive können im Rahmen der technischen Möglichkeiten der Shirtlabor GmbH individualisiert werden; insbesondere sind Größe und Farbe des Motivs veränderbar. Satz 1 und 2 finden auf individualisierte Motive entsprechende Anwendung.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten der Shirtlabor GmbH gemäß Ziffer 2.1 erfolgt "nicht-exklusiv", räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet bis zu einer Kündigung der Nutzungsvereinbarung durch einen der beiden Vertragspartner gemäß Ziffer 8.
(3) Mit der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Ziffer 2.1 erhält die Shirtlabor GmbH jeweils auch das Recht, Unterlizenzen zu erteilen. Die Shirtlabor GmbH ist demnach insbesondere berechtigt, das jeweilige Motiv des Vertragspartners auf der Plattform der Shirtlabor GmbH selbst zu nutzen bzw. ihren anderen Vertragspartnern und Kunden die Nutzung der Motive oder Motivprodukte auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gestatten.
Mit dem Zustandekommen einer Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwirbt der Vertragspartner keinen Anspruch auf Veröffentlichung des von ihm übermittelten Motivs auf dem Marktplatz und/oder in einem Shop eines Partners der Shirtlabor GmbH. Die Shirtlabor GmbH ist jederzeit berechtigt, die Veröffentlichung eines Motivs nach ihrem eigenen Ermessen zu verhindern und/oder zu unterbinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Zweifel an der Berechtigung des Vertragspartners zur Lizenzierung des Motivs bestehen und/oder von Dritten geltend gemacht werden mit der Folge, dass durch die eingeräumte Nutzung des Motivs Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden bzw. verletzt werden könnten. Gleiches gilt, wenn die Veröffentlichung und/oder Nutzung des Motivs gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnte.
(1) Die Shirtlabor GmbH verpflichtet sich in ihrer Eigenschaft als Lizenznehmerin des Vertragspartners zur Zahlung einer laufenden Lizenzgebühr für die Nutzung eines Motivs in Höhe der vom Vertragspartner selbst festgelegten Provision. Die selbst festgelegte Provision ist Teil des Verkaufspreises des jeweiligen Vertragsproduktes der Shirtlabor. Die Provision ist abhängig von der Anzahl der Shirtlabor Produkte, die mit dem Motiv des Vertragspartners verkauft werden. Berechtigt retournierte oder nicht bezahlte Ware sind nicht provisionsberechtigt.
(2) Die Shirtlabor GmbH ist berechtigt, den Grundpreis für das jeweilige Vertragsprodukt nach eigenem Ermessen und die Partnerprovision für Partner gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Partner jederzeit neu festzusetzen.
(3) Die Abrechnung und Auszahlung der Lizenzgebühren (Provisionen) an den Vertragspartner erfolgt monatlich nach Ende des jeweiligen Kalendermonats. Ein Auszahlungsanspruch entsteht erst ab einer Mindestprovisionshöhe je Monat von 10,00 € für Vertragspartner im Inland und € 50,00 für Vertragspartner im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 100,- €, kann der Shop-Betreiber die Auszahlung jederzeit einfordern, jedoch nicht öfter als einmal je Kalendermonat. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung. Hat ein Vertragspartner Provisionsansprüche in einer geringeren Höhe erworben, werden diese erst nach Kündigung aller Lizenzverträge gemäß Ziffer 8.2 bzw. 8.3 und Löschung seines Benutzerkontos an den Vertragspartner vergütet, und zwar spätestens innerhalb von 6 Monaten. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner innerhalb dieses Zeitraumes von 6 Monaten ab Wirksamkeit der Kündigung einen neuen Vertrag mit der Shirtlabor GmbH über Motivnutzung und/oder als Partner abschließt. In diesem Fall beginnt mit dem neu abgeschlossenen Vertrag ein neuer Abrechnungszeitraum gemäß Satz 1 dieses Absatzes.
(4) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, seine jeweils gültige Bankverbindung bei der Shirtlabor GmbH anzugeben. Für die Übermittlung falscher Daten haftet der Vertragspartner. Sofern der Vertragspartner in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert ist, ist er auch dafür verantwortlich, der Shirtlabor GmbH eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer zu benennen und entsprechend nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis erfolgt die Auszahlung der Lizenzgebühren ohne Umsatzsteuer. Bei Vertragspartnern mit Sitz außerhalb Deutschlands erfolgt die Auszahlung grundsätzlich netto. Außerhalb Deutschlands ansässige gewerbliche Kunden sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Shirtlabor GmbH zu hinterlegen.
(5) Der Anspruch des Vertragspartners auf Zahlung einer Lizenzgebühr (Provision) entsteht auch dann, wenn ein Kunde der Shirtlabor GmbH mehrere Motive von verschiedenen Vertragspartnern für ein Produkt auswählt. In diesem Falle erhält jeder Vertragspartner der Shirtlabor GmbH die ihm für die Nutzung seines Motivs jeweils zustehende Lizenzgebühr (Provision).
(1) Der Vertragspartner versichert, dass er das Motiv, das er nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Shirtlabor GmbH überlässt, selbst entworfen hat und / oder dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an dem Motiv ist, insbesondere marken-, urheber- und geschmacksmusterrechtlicher Art. Der Vertragspartner versichert, hinsichtlich der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihm zu Gunsten der Shirtlabor GmbH eingeräumten Rechte allein und ausschließlich verfügungsberechtigt zu sein.
(2) Der Vertragspartner versichert, dass ihm Rechte Dritter, die einer Nutzung des Motivs durch die Shirtlabor GmbH nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder entgegenstehen könnten, nicht bekannt sind.
(3) Der Vertragspartner versichert, dass das jeweilige Motiv, das er der Shirtlabor GmbH zur Nutzung überlässt, auch im Einklang mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, steht und nicht gegen strafrechtliche Verbote verstößt.
(4) Die Shirtlabor GmbH behält sich für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Motivs des Vertragspartners geltend machen, den Einbehalt der Lizenzgebühren (Provision) bis zu endgültigen Klärung der rechtlichen Auseinandersetzung vor.
(5) Wird das von den Vertragspartnern lizenzierte Motiv nach Auffassung der Shirtlabor GmbH zu Unrecht bzw. offensichtlich missbräuchlich angegriffen, werden sich die Parteien über die im Rahmen der Rechtsverfolgung einzuleitenden Schritte gemeinsam abstimmen.
(1) Der Vertragspartner haftet gegenüber der Shirtlabor GmbH für alle Schäden, die der Shirtlabor GmbH dadurch entstehen, dass die Nutzung des von dem Vertragspartner nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lizenzierten Motivs, insbesondere die Veröffentlichung und Vervielfältigung, Rechte Dritter verletzt und/oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.
(2) Diese Haftung des Vertragspartners schließt sämtliche Schäden der Shirtlabor GmbH in Form von Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Kosten und Schadensersatzbeträge ein, die der Shirtlabor GmbH von einem Gericht wegen der Nutzung des Motivs des Vertragspartners auferlegt werden oder in einem Vergleich enthalten sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Shirtlabor GmbH von sämtlichen vorgenannten Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen.
(3) Eine Haftung der Shirtlabor GmbH gegenüber dem Vertragspartner, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere - aber nicht abschließend - gemäß §§ 280 ff. BGB, 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach § 823 ff. BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt: Die Shirtlabor GmbH haftet, sofern der Vertragspartner Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der Shirtlabor GmbH, ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von Shirtlabor GmbH für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, d. h. eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt darüber hinaus Folgendes:
Soweit der Shirtlabor GmbH eine fahrlässige Verletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Shirtlabor GmbH wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Shirtlabor GmbH verpflichtet sich, die im Rahmen der Registrierung und des Vertragsschlusses übermittelten persönlichen Daten des Vertragspartners nur zum Zwecke der nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte zu verwenden. Die Shirtlabor GmbH verpflichtet sich dabei, die geltenden Datenschutzgesetze zu beachten.
(1) Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Shirtlabor GmbH und dem Vertragspartner auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Diese Vereinbarung endet, wenn eine der Parteien sie mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen jeweils zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigt. (vgl. 10.3) Ungeachtet der vorgenannten Kündigungsfristen haben beide Parteien jederzeit das Recht, Motive von dem Marktplatz der Shirtlabor GmbH zu löschen. Soweit das jeweilige Motiv von anderen Partnern der Shirtlabor GmbH im Rahmen von Unterlizenzen (siehe Ziffer 2.3) übernommen worden ist, erfolgt die Löschung des jeweiligen Motivs in den jeweiligen Onlineshops im Rahmen der vorgenannten Kündigungsfrist.
(3) Das Recht beider Parteien, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund, ggf. auch fristlos, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn eine der Parteien gegen die ihr nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist von der anderen Partei dazu aufgefordert worden ist. Ein wichtiger Grund ist darüber hinaus dann gegeben, wenn der Vertragspartner der Shirtlabor GmbH ein Motiv übermittelt, dessen Nutzung nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte und gewerbliche Schutzrechte, sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen zum Schutz Dritter, z. B. Jugendschutzgesetze, verletzt.
(4) Im Falle einer Kündigung wird die Shirtlabor GmbH das Motiv des Vertragspartners innerhalb von drei Werktagen von dem Marktplatz löschen. Soweit das Motiv von Partnern von Shirtlabor GmbH übernommen worden ist, erfolgt die Löschung im Rahmen der 14tägigen Kündigungsfrist (siehe Ziffer 8.2). Die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Verwendung des Motivs bei der Shirtlabor GmbH eingegangenen Bestellungen werden vollständig ausgeführt. Die Shirtlabor GmbH stellt dem Vertragspartner für sämtliche bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Provisionsansprüche gemäß Ziffer 4 eine Abschlussrechnung zur Verfügung.
Der Shirtlabor GmbH ist es gestattet, gegenüber Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Gegenforderungen aufzurechnen, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unstrittig ist. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Shirtlabor GmbH mit Gegenforderungen des Vertragspartners soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unstreitig, bzw. noch nicht festgestellt aber die Sache entscheidungsreif ist. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Lieferungen und Leistungen der Shirtlabor GmbH unterliegen ausschließlich den Geschäftsbedingungen der Shirtlabor GmbH. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
(4) Bei Lieferungen ins Ausland kann der Versender den Besteller auch an seinem Sitz verklagen.
Fassung 01/2017
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Soweit Sie ein Kundenkonto erstellt haben, können Sie Ihre Kundendaten jederzeit unter Mein Labor einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet.