Vertragspartner für Großbestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots ist die Shirtlabor GmbH, Westfalenstraße 152, 48165 Münster, Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 10320, nachfolgend "Shirtlabor" genannt.
Sämtliche Lieferungen von Shirtlabor an den Kunden im Rahmen des Großbestellungsservices erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zwischen Shirtlabor und dem Kunden zugrunde und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn Shirtlabor diese anerkannt hat. Für Bestellung, die nicht im Rahmen des Großbestellungsservices erfolgen, gelten andere AGB.
Großbestellungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind Bestellungen von Textilprodukten, soweit diese beim Shirtlabor Service für Großbestellungen erfolgen.
(1) Die auf der Website von Shirtlabor enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Shirtlabor zu bestellen.
(2) Der Kunde stellt per Web-Formular auf der Shirtlabor-Webseite oder auf anderem Weg (z. B. Fax, E-Mail, Telefon) eine Textildruck-Anfrage an Shirtlabor. In der Anfrage sind Art und Farbe des gewünschten Produkts, Stückzahlen, Drucktext bzw. Motiv, gewünschte Lieferzeit sowie die Kundendaten anzugeben. Die Anfrage stellt kein rechtsverbindliches Angebot an Shirtlabor dar.
Auf Grundlage der Anfrage erstellt Shirtlabor eine oder mehrere rechtlich unverbindliche und freibleibende Angebotsvorlagen und sendet diese an den Kunden.
(3) Der Kunde erklärt sein Angebot, indem er eine von ihm unterschriebene Angebotsvorlage an Shirtlabor sendet; Kontaktdaten unter Großbestellungen. Die Produktvorschau von Motiven und Produkten auf der Angebotsvorlage sind für beide Vertragsparteien unverbindlich und dienen ausschließlich der Voransicht. Eine beiderseits verbindliche und endgültige Produkt- und Motivgestaltung wird erst im weiteren Verlauf der Bestellung durch die genaue Produkt- und Motivgestaltung infolge von Auftragsklarheit und Korrekturabzug (siehe §§ 4 und 5) festgelegt. Die erst zu konkretisierende Produkt- und Motivgestaltung im Rahmen der späteren Vertragsausgestaltung hat keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Kundenangebots im Übrigen.
Shirtlabor sendet dem Kunden nach dessen Vertragsangebot unverzügliche eine Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass eine Bestellung bei Shirtlabor eingegangen ist.
(4) Der Vertrag wird geschlossen, indem Shirtlabor innerhalb von 14 Tagen nach Angebotseingang die Annahme gegenüber dem Kunden erklärt. Die Annahmeerklärung kann auch mit der Bestellbestätigung zusammenfallen, wenn dies durch Shirtlabor ausdrücklich so erklärt wird. Die Details der Bestellung können darüber hinaus nicht online eingesehen werden.
(5) Shirtlabor ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn das vom Kunden erst nach Vertragsschluss gelieferte Druckmotiv nicht der inhaltlichen und gestalterischen Beschreibung entspricht, welche vom Kunden in der Angebotsvorlage genannt wur
(1) Der Kunde hat Shirtlabor druckfähige Druckgrafiken für die entsprechende Veredlungsart zu übermitteln.
Stellt Shirtlabor fest, dass die gewünschten Produkte aufgrund der Grafiklieferung nicht bedruckbar sind, benachrichtigt Shirtlabor den Kunden unverzüglich.
(2) Der Kunde ist für die von Ihm übermittelten Druckgrafiken allein verantwortlich. Shirtlabor bearbeitet die Druckgrafiken nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die Bearbeitung entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten. Die Bearbeitung der Druckgrafiken durch Shirtlabor erfolgt nur nach Vertragsschluss.
(3) Der Kunde hat jederzeit das Herausgaberecht bzgl. der Druckvorlagen (z. B. Filme, Siebe) oder Computer-Stickprogrammen, welche Shirtlabor für die Vertragsausgestaltung benutzt. Sollten die Druckvorlagen heraus verlangt werden, soweit der Auftrag noch nicht durchgeführt ist, so hat Shirtlabor die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Auftragsklarheit bezüglich des Druckauftrags liegt vor, wenn
a) die bestellten Textil-Produkte genau definiert sind (Bestellmenge, Größen, Farben), soweit sich dies nicht schon aus dem Vertragsangebot des Kunden nach § 2 Abs. 3 ergibt und
b) die vom Kunden zu liefernden Druckvorlagen als druckfähige Grafiken (Vektoren) bzw. hochauflösende Pixelgrafiken (mind. 300 dpi Auflösung, in Originalgröße) vorliegen und keine Nachbearbeitung entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 erfolgt bzw. notwendig ist, sowie
c) die zu druckenden Farben in Pantonewerten / HKS angegeben sind, bzw. die Farben durch den Kunden infolge des Korrekturabzugs (siehe § 5) bestätigt sind.
(2) Shirtlabor wird den Kunden informieren, wenn Auftragsklarheit vorliegt.
(1) Vor Beginn der Produktion erhält der Kunde von Shirtlabor einen Korrekturabzug, den der Kunde genau zu prüfen hat. Ist der Kunde mit dem Korrekturabzug einverstanden, erteilt er Shirtlabor die Druckfreigabe. Für den Fall, dass er nicht einverstanden ist, hat der Kunde einen Änderungsvorschlag darzulegen.
(2) Mit Zusendung des freigegebenen Korrekturabzugs an Shirtlabor wird eine verbindliche Produkt- und Motivgestaltung durch den Kunden festgelegt. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend dem freigegebenen Korrekturabzug wird Shirtlabor unverzüglich mit der Produktion der Vertragsgegenstände beginnen. Änderungen in der Produkt- und Motivgestaltung nach freigegebenem Korrekturabzug sind nur gegen Erstattung der bis dahin anfallenden Kosten möglich, soweit der Kunde die Änderung zu vertreten hat.
(3) Ein Liefertermin kann sich verschieben, wenn durch den Kunden keine oder nicht hinreichende Daten zur Verfügung gestellt werden oder aber die Freigabe durch den Kunden nicht erfolgt.
(1) Pro Kunde und Auftrag können bis zu fünf Muster zur 14-tägigen Ansicht zur Verfügung gestellt werden. Diese werden zum Einzelpreis berechnet. Für den Fall, dass der Kunde die Muster nicht zurücksendet, hat er den in der beigelegten Rechnung ausgewiesenen Preis zu zahlen. Es gelten die Regelungen des Widerrufsrechts (§§ 13, 14 dieser AGB).
(2) Werden Muster gemäß Abs. 1 Satz 3 bezahlt, gelten die Vorschriften über Gewährleistung (§§ 11, 12 dieser AGB).
(3) Abweichungen in der gelieferten vertragsgegenständlichen Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichungen nicht handelsüblich sind und nicht in der Natur der verwendeten Materialien liegen.
(4) Kunden, die nicht Verbraucher sind, (gewerbliche Kunden), haben beim Erwerb von Muster-Artikeln im Fall der Ausübung des vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts Handlingskosten für die Wiedereinlagerung der Ware in Höhe von 25% des Kaufpreises der Muster-Artikel zu tragen.
(1) Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insb. Mehrwertsteuern. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Versandkosten nach § 8 Abs. 2 werden gesondert in Rechnung gestellt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Zudem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss.
(1) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.
(2) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind innerhalb von 14 Tagen seit dem Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Regelung des §§ 447 BGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Shirtlabor ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung oder der Beitreibung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Abtretung der Forderung an Inkassobüros. Hierzu dürfen auch die zur Beitreibung erforderlichen persönlichen Daten an Dritte übertragen werden.
(4) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, noch nicht rechtskräftig festgestellt, aber Entscheidungsreif ist oder die Forderung allgemein durch Shirtlabor nicht bestritten wird.
(5) Shirtlabor berechnet dem Kunden für Mahnungen nach Fälligkeit seiner Zahlungsverpflichtung, mit Ausnahme einer verzugsbegründenden Mahnung, eine Pauschale von 4 € pro Mahnung. Dem Kunden ist der Nachweis möglich, dass Shirtlabor ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. Shirtlabor behält sich weitergehende Ansprüche infolge der Nichtzahlung ausdrücklich vor.
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb von circa 10 Werktagen (je nach Druck- oder Stickverfahren) nach Auftragsklarheit (§ 4) und Bestätigung des Korrekturabzugs durch den Kunden (§ 5); für Express-Versendungen beträgt die Lieferfrist circa 5-7 Werktage. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Abweichende Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von Shirtlabor schriftlich und ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands sowie einiger europäischer Staaten, welche auf Großbestellungen eingesehen werden können.
(3) Geliefert wird durch einen von Shirtlabor zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert, von dem Ort, an den geliefert werden soll, und der Versandart abhängig ist. Aktuelle Versandpreise können unter Großbestellungen eingesehen werden.
(4) Vom Kunden sind Versandkosten zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein können. Aktuelle Versandpreise können unter Großbestellungen eingesehen werden.
(5) Shirtlabor ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn
a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
c) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
(6) Die Lieferfrist verlängert sich, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt hat, aber keine Zahlung leistet.
(7) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass seine Bestellung unter der von ihm angegebenen Lieferadresse zugestellt werden kann. Der Kunde hat regelmäßig mithilfe der im Rahmen der Versandbestätigung zugesendeten Trackingnummer, den Standort seiner Bestellung zu kontrollieren. Insbesondere hat der Kunde durch die regelmäßige Kontrolle sicherzustellen, dass er nach einem erfolglosen Zustellversuch des Versanddienstleisters seine Bestellung vom Ablageort abholt. Der Kunde muss die Kosten eines etwaigen erneuten Versands an ihn insbesondere dann tragen, wenn aufgrund seines Verschuldens eine Zustellung nicht möglich war oder nach Ablauf der Ablagefrist der Versanddienstleister das Paket an Shirtlabor zurückbefördert hat. Vorstehender Satz gilt auch im Fall, dass dem Kunden eine Benachrichtigungskarte des Versanddienstleisters nicht zugeht.
(1) Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der Shirtlabor aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum von Shirtlabor.
(2) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der Forderung von Shirtlabor zur Sicherheit an Shirtlabor ab. Shirtlabor nimmt die Abtretung an. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung. Die in Abs. 3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben Shirtlabor ermächtigt. Shirtlabor verpflichtet sich, die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Shirtlabor nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Shirtlabor verlangen, dass der Käufer Shirtlabor die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Auf Verlangen des Käufers ist Shirtlabor zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Angemessen ist eine Sicherung, wenn der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen 110 % des Wertes der zu sichernden Forderungen beträgt.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, Shirtlabor Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
(2) Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung die Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Käufers ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt, und unsere Pflichtverletzung nur unerheblich war.
(3) Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, so können wir zwischen der Neulieferung und der Reparatur der Ware wählen.
(4) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
(1) Die Haftung von Shirtlabor richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
(2) Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Shirtlabor bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haftet Shirtlabor bei einfacher Fahrlässigkeit nur für:
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Shirtlabor einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung von Shirtlabor in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Shirtlabor.
Information über das Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Shirtlabor GmbH
Westfalenstraße 152
48165 Münster, Deutschland
Tel.: +49 (0) 251 / 91 95 93 - 0
E-Mail: mail@shirtlabor.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte "Widerrufsformular" verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns Shirtlabor GmbH, Westfalenstraße 152, 48165 Münster, Deutschland zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei den folgenden Verträgen:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Shirtlabor GmbH, Westfalenstraße 152, 48165 Münster, Deutschland, E-Mail: mail@shirtlabor.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Wenn Sie kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben Sie das Recht, unter den nachfolgenden Bedingungen binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Shirtlabor GmbH
Westfalenstraße 152
48165 Münster, Deutschland
Tel.: +49 (0) 251 / 91 95 93 - 0
E-Mail: mail@shirtlabor.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte "Widerrufsformular" verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, mit Ausnahme sämtlicher Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Handlingskosten bei dem Erwerb von Muster-Artikeln:. Liegt dem Widerruf ein Kaufvertrag über den Erwerb von Muster-Artikeln zugrunde, hat der Kunde Handlingskosten für die Wiedereinlagerung der Ware in Höhe von 25% des Kaufpreises der Muster-Artikel zu tragen (vgl. auch § 6 (4) dieser AGB).
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns Shirtlabor GmbH, Westfalenstraße 152, 48165 Münster, Deutschland zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware aufkommen.
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei den folgenden Verträgen:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Shirtlabor GmbH, Westfalenstraße 152, 48165 Münster, Deutschland, E-Mail: mail@shirtlabor.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Der Kunde gewährleistet gegenüber Shirtlabor, dass von ihm gelieferte Druckmotive und -texte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Strafvorschriften und Regelungen zum Schutz der Jugend) verstoßen.
(2) Der Kunde wird Shirtlabor von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen gegen Shirtlabor geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Unter den gleichen Voraussetzungen erstattet der Kunde Shirtlabor alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
Shirtlabor behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich handelsübliche Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
Shirtlabor verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Shirtlabor zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von Shirtlabor vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Shirtlabor über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier aufgerufen werden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Vertragssprache ist deutsch.
(3) Bei Lieferungen ins Ausland kann der Versender den Besteller auch an seinem Sitz verklagen.
Fassung 04/2023
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Soweit Sie ein Kundenkonto erstellt haben, können Sie Ihre Kundendaten jederzeit unter Mein Labor einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet.